Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

660. 
5) Wer eine Befreiung wegen Familienverhältnissen oder wegen Berufs anspricht, 
hat solche bei Verlust derselben bei dem Rekrutlrungsrath des betreffenden 
Oberamtsbezirks geltend zu machen, welcher sich unmittelbar nach der Ziehung. 
des Looses versammelt. 
Uebrigens wird Jeder, der eine Befreiung anspricht, erinnert, solche noch vor der 
Jiehung des Loofes dem betreffenden Oberamte anzuzeigen, damit dieses den Befreiungs- 
grund vorläufig prüse, und dem, der ihn anspricht, in Beziehung auf die beizubringen- 
den Beweise die erforderliche Belehrung ertheile. 
Stuttgart den 15. December 1836. Goͤriz. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das erkedigte, in der zweiten Besoldungsblasse stehende 
Gerichts-NRotariat Mönsingen haben sich innerhalb drei Wochen bel dem K. Ge- 
richtshofe in Ulm zu melden. 
2) Bei der Regierung des Donaukreises ist eine etatsmäßige Registrators= 
Stelle mit dem Normalgehalte zweiter Elasse von 800 fl. in Erledigung gekommen. 
Die Bewerber um dieselbe haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedach- 
ten Kreisregierung vorschriftmäßig einzureichen. 
§) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Hauptlehrers der fünften Elasse 
des Gymnastums in Heilbronn haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei 
dem K. Studienrathe zu melden. Der Hauptlehrer dieser fünften Classe hat 12—18 jäh- 
rige Knaben in zwei Jahres-Cursen zu unterrichten und denselben wöchentlich 26 Stunden, 
vornehmlich in Religion, in den alten Sprachen, in Geschichte und Geographie zu geben; 
außerdem hat er auch zwei Stunden Rellgions-Unterricht in der Realanstalt zu übernehmen. 
Mit Inbegriff eines derzeit auf etwa 96 fl. sich belaufenden Antheils an den Elaßgel- 
dern berechnet sich sein jährliches Einkommen auf 935 fl. Eine Amtswohnung ist 
nicht vorhanden. 
4) Die Bewerber um das erledigte, in der zweiten Befoldungsklasse stehende 
Forstamt Kapfenburg haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des 
Faxtkreises vorschriftmäßig sich zu melden.
	        
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