Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro. 11. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
  
Dienstag den 28. Februar 1837. 
  
Inhalt. 
Königl. Debrete. Revidirtes Staatsschulden= Statut. — Dienst-Nachricht. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Darstellung der Ergebnisse der Staats- 
schulden-Zahlungskasse-Rechnung vom Etatsjahr 1855—36. 
Dienst-Erledigungen. 
  
— 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Reoidirtes Staatsschulden-Statut. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Seir dem Bestehen des Staatsschulden-Statuts vom 22. Juni 1820 sind hin- 
sichtlich der Ablösung und Verzinsung der Staatsschuld durch die Gesehe vom 18. Juli 
1324 und 26. April 1850 Abänderungen getroffen, auch bei dem jüngsten Landtage 
nähere Bestimmungen wegen Berechnung des Zahlungsfonds verabschiedet worden. 
Um nun die bestehenden Vorschriften über das Staatsschuldenwesen in Ein Ge- 
set zu vereinigen, verordnen und verfügen Wir, nach Anhdrung Unseres Geheimen=
	        
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