Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Die Bestellung eines Rechts-Candidaren zum Referendär zweiter Elasse betreffend. 
Da der Rechts-Candidat TJoseph Dopfer aus Rottenburg, welcher im December 1856 
die erste Diensiprüfung erstanden hat, seinem Ansuchen gemäß zum Referendär zweirer 
Classe bestellt, und für die erste Hälfte seines Dienst-Probejahrs dem K. Gerichts- 
hofe in Eßlingen zugetheilt worden ist; so wird solches nachträglich zu der Bebannt- 
machung vom 28. December 1856, das Resnultat der Conkurs-Prüfung der Rechts- 
Candidaten in dem gedachten Monat betreffend (Reg. Bl. S. 3), zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 27. Februar 1337. Schwab. 
:B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die im Laufe des Jahrs 1856 vorgegangenen Veränderungen in der 
Gemeindebezirks-Eintheilung. 
Im Laufe des Kalenderjahrs 1856 sind mit Genehmigung der zusiändigen 
Regierungs-Behörden nachstehende Beränderungen in der Gemeindebezirks-Eintheilung 
vorgegangen, welche hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden: 
1) Im Oberamt Backnang ist die Gemeinde Vorder-Büchelberg mit der Ge- 
meinde Spiegelberg vereinigt worden. 
2) Im Oberamt Neckarsulm wurde der Weiler Bittelbronn von der Stadt- 
Gemeinde Möckmöhl getrennt und zu einer eigenen Gemeinde erhoben. 
3) Dem Bezirk der Stadtdirektion Stuttgart ist der bioher zu der Stadt 
Cannstadt gehörig gewesene Theil des Weilers Berg im Wege der Uebereinkunft 
zwischen den betheiligten Städten einverleibt worden. 
Sturtgart den 21. Februar 1337. Schlaper.
	        
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