Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend eine Aenderung in der Cameralbezirks-Eintheilung. 
Vermöge höchster Entschließung vom 21. December d. J. ist die Ueberweisung 
des Ortes Großgartach von dem Cameralamte Brackenheim an das Cameralamt 
Heilbronn, wornach künftig dieses Cameralamt den gleichnamigen Oberamtsbezirk 
vollständig umfaßt; sodann die Zutheilung des Ortes und Forstreviers Sternen- 
fels von dem Cameralamte Güglingen, und des Ortes Illingen von dem Cameral= 
Amte Vaihingen an das Cameralamt Maulbronn genehmigt worden. 
Diese Bezirksveränderung, welche mit dem Anfange des nächstkünftigen Etats- 
Jahres 1. Juli 1857 in Wirkung tritt, wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 50. December 18536. Herdegen. 
t * 
1 
Widerruflich angestellte Diener. 
Vermege höchster Entschließung vom 26. d. M. ist dem Waldschüßen Mutsch- 
ler in Alpirsbach, Forstamts Sulz, der Titel eines Forstwarts gnädigst verliehen 
worden. 
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Gedruckt bei G Hasselbrin
	        
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