Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

151 
  
Das Cameralamt bat zu übernehmen: hat abzutreten: 
  
  
e) Heilbronn 1) Abstatt mit Happenbach, Vo- 
henlohe und Wildeck, 
Untergruppenbach mit Ober- 
gruppenbach, Donnbronn und 
Stettenfels; 
b) Weinsberg: 
das zu dem Forstamt Neuenstadt 
gehdrige Revier Stettenfels. 
1 
  
  
b) Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung einiger Offizianten bei den K. Hüttenwerken. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge hbchster Entschließung vom 
21. d. M. dem Schmelzmeister Kopp in Wasseralfingen und dem Hammermeister 
Bauer in Königsbronn, in gnädigster Anerbennung ihres bisher bethétigten Fleißes 
und ihrer Geschicklichkeit, die silberne Civilverdienst-Medaille zu verleihen geruht. 
Stuttgart den 22. März 1857. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Bei der Regierung des Donaukreises ist eine etatsmäßige Rathsstelle mit 
dem Normalgehalt von 1500 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um die- 
selbe haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreisregierung 
vorschriftmäßig einzureichen. 
2) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines Oberamtöoarztes 
zu Sulz, mit welcher ein Gehalt Lon 300 fl. aus der Staatskasse und ein weiterer 
Gehalt von 150 fl. aus Körperschaftskassen, neben der Pferdsration und dem doppel- 
ten Schreib-Materialien-Aversum, verbunden ist, haben innerhalb drei Wochen bei 
der K. Regierung des Schwarzwaldkreises sich zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.