Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
1. Des Justiz-Ministerium. 
a) Termin zu Vornahme der nächsten Semesterprüfung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendare zweiter Classe, welche in Gemäßheit der öffentli- 
chen Aufforderung vom 15. December v. J. (Reg. Bl. S. 655) sich zur zweiten Dienst- 
Prüfung angemeldet, und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probearbeiten 
in der festgesehten Zeit übergeben haben, werden hiedurch benachrichtigt, daß ihre 
Prüfung hiernächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission 
Abtheilungen vorgenommen werden wird. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Graf v. Leutrum, 
Dr. Luß, 
Camerer, 
Finkh, 
, Zeller, 
die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Braun, 
Dieterich, 
v. RNeubronner, 
Berner. 
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Montag den 29. Mai d. J., 
die der zweiten am Montag den 5. Juni in Stuttgart sich einzufinden, und beziehungs- 
weise an den bezeichneten Tagen (Nachmittags zwischen drei und fünf Uhr) auf der 
Canzlei des K. Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Anweisung 
zu erhalten. 
Stuttgart den 17. April 1837. 
in Stuttgart in zwei 
Schwab.
	        
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