Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Ferner haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets vom 20. v. M. 
den zu dem Gerichtöhofe in Ulm ernannten Ober-Justizassessor Dr. Plieninger in 
gleicher Eigenschaft zu dem Gerichtshofe in Ehlingen gnädigst zu versehen, 
die erledigte Abtuarsstelle bei dem Eriminalamte Stuttgart dem Oberamtsgerichts. 
Abtuar Schmidt in Brackenheim, 
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Marbach dem Referendär. 
erster Classe Lehr, von Stuttgart, und 
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Freudenstadt dem Referen- 
där erster Classe Josch, von Gailenbirchen, Oberamts Hall, zu übertragen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Der Regierung des Donaukreises. 
Bekanntmachung, betreffend die Termins-Anberaumung zur Meldung um Zulassung zu der niedern 
Dienstprüfung. 
Für die Meldung zu der niedern Dienstprüfung im Departement des Innern 
ist von der Regierung des Donaukreises für das Jahr 1857 mit Ermächtigung 
des K. Ministerium des Innern der 1. Juni bestimmt worden. 
An diejenigen Candidaten, welche diese Prüfung zu erstehen wünschen und im 
Donaukreise ihren gesehlichen Wohnort haben, ergeht daher die Aufoorderung, ihre 
Meldung, wenn sie nicht solche schon übergeben haben, bis zum 1. Juni d. J. bei 
der Kreisregierung einzureichen. Dieselben werden zugleich auf den Inhalt deg 
K. 11 der K. Verordnung vom 10. Februar d. J. (Reg. Bl. Nr. 9, S. 87) hin- 
gewiesen, worin die Erfordernisse und Nachweise, welche die Meldungen und Ein-. 
gaben enthalten müssen, angegeben sind; und wird zugleich bemerkt, daß Gesuche um 
Zulassung zur Prüfung, die nicht in der hiefür festgesehten Frist eingereicht werden, 
oder nicht mit allen vorgeschriebenen Nachweisungen versehen sind, nicht werden be- 
rücksichtigt werden. 
Ulm den 14. April 1837. Holzschuher.
	        
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