Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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bei auswärtigen Gottesdiensten und neben den Stolgebühren in Anschlag von 75 fl. 
eine Besoldung von 525 fl. bei der israelitischen Central-Kirchenkasse verbunden ist, 
begreift die Kirchengemeinden Braunsbach, Steinbach, Oberamts Hall, Erailsheim, 
Dünsbach, Oberamts Gerabronn, Michelbach an der Lücke, desselben Oberamts, und 
das hiezugehöbrige, fürsorglich mit selbstständigem Gottesdienst versehene Filial Hengst- 
feld, zusammen mit 1060 Israeliten. Die Entfernung des Rabbinatssitzes Brauns- 
bach von Steinbach beträgt 4, von Crailsheim 6, von Dünsbach 22, von Michelbach 
und Hengstfeld je 8 Poststunden. Der Rabbine hat an jedem Sabbath und an den 
Hauptfesttagen der jüdischen Kirche Predigt und Catechisation, und zwar an den 
Sabbathen abwechslungsweise in dem Rabbinatssiß und in den übrigen vier Kirchen- 
Gemeinden nach einer bestimmten Reihenfolge, in dem Filiale Hengstfeld aber je 
am dritten Sabbath, an welchem der Gottesdienst an den Mutterort käme, zu halten, 
und in dem Rabbinatssitze der erwachseneren Jugend den Religions-Unterricht in 
drei woͤchentlichen Stunden zu ertheilen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich 
unter Angabe ihrer persoͤnlichen und Familien-Verhaͤltnisse, so wie ihrer Bildungs. 
Laufbahn binnen vier Wochen bei der israelitischen Ober-Kirchenbehdrde zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Die Stelle eines Kreis-Bauassistenten bei der K. Regierung des Donarkreises 
ist unter dem 26. v. M. dem Architekten Mährlen, von Ulm, und 
unter demselben Tage die bei der K. Staatskassen-Verwaltung durch den Tod 
des Canzlisten Reichardt erledigte Copistenstelle dem quiescirenden Zollamts-Assi= 
stenten Fichtner, von Knittlingen, übertragen worden.
	        
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