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die erledigte katholische Pfarrei Lippach, Dekanats Ellwangen, dem Pfarrver-
weser Stäuble in Kocherthürn, Dekanats Reckarsulm, Znädigst übertragen.
Ferner haben Höchstdieselben vermoͤge hoͤchsten Dekwets vom 4. d. M. den
Canzlisten Zweigart bei dem Gerichtshofe in Ellwangen, wegen Ki#nklichkeit und
vorgerückten Alters, seiner Bitte gemäß, und
den Canzlisten Biür bei dem Gerichtshofe zu Tübingen, wegen vorgerückten
Alters, in den Ruhestand zu verseßen geruht.
Durch höchste Entschließung vom 5. d. M. ist der von Seite des bischöflichen
Ordinariats erfolgten Ernennung des Finanzbammer-Copisten Hankh zu Reutlingen
auf die bei erstgedachter Behbrde erledigte Canzlistenstelle die landesherrliche Bestäti=
gung gnädigst ertheilt worden.
II. Verfügungen der Devartements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung der Wohnsitz-Veränderung cines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Clemm zu Urach seinen Wohnsi5 nach Reutlingen
verlegt hat, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 2. Mai 1837. Schwab.
8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Verfügung, die zu Vertilgung der Maikifer zu nehmenden Maßregeln betreffend.
Um den Verwüstungen entgegen zu wirken, welche die Maikäfer, besonders als
Larven, die sogenannten Engerlinge, an Bäumen und auf Aeckern und Wiesen an-
richten, sind im Jahr 1834 die Oberämter angewiesen worden, die geistlichen und
weltlichen Ortsvorsteher auf eine von dem wissenschaftlichen Sekretär der Centralstelle
des landwirthschafrlichen Vereins, Professor Plieninger, verfaßte Schrift, welche
im Jahr 1834 unter dem Titel: „Gemeinfaßliche Belehrung uͤber den Maikäfer,
als Laroe und als Käfer, seine Verwüstungen und die Mittel gegen dieselben“ in
der IJ. G. Cotta'schen Buchhandlung erschienen ist, aufmerksam zu machen, und dafür
zu sorgen, daß diese Schrift überall auf Kosten der brtlichen Kassen angeschafft, die
Ortseinwohner und besonders die Jugend mit ihrem Inhalte bekannt gemacht, und
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