Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die bei dem Ministerium des Innern in Erledigung gebom- 
mene Stelle eines Ministerial-Canzlisten, mit welcher ein Gehalt von 00 fl. verbunden 
ist, werden hiemit aufgefordert, ihre Gesuche in eigenhändig geschriebenen Eingaben 
binnen vier Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig einzureichen. 
2) Bei der Regierung des Donaubreises ist eine etatsmäßige Assessorsstelle mit 
dem Normalgehalte von 800 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe 
werden aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreis- 
Regierung vorschriftmäßig einzureichen. 
5) Die Bewerber um eine bei der Regierung des Jartkreises in Erledigung 
gekommene etatsmäßige Canzlei-Assistentenstelle, mit welcher der Normalgehalt von 
600 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, ihre Gesuche binnen drei Wochen bei der 
gedachten Kreisregierung vorschriftmäßig einzureichen. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Schweindorf, Dekanats Aalen, haben 
sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu 
melden. Das Einkommen ist nach Sportelpreisen auf 652 fl. berechnet. Die Zahl 
der Kirchengenossen beträgt 382. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Ennabeuren, Debanats Mön- 
singen, welche 375 Kirchengenossen zählt, und deren Einkommen nach geschehener 
Verwandlung der ungeeigneten Theile desselben auf 820 fl. in Sxortelpreisen be- 
rechnet ist, werden aufgefordert, innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Con- 
sistorium sich zu melden. 
6) Die Bewerber um das erledigte, von der zwmeiten in die ersie Besoldungs- 
blasse vorgerückte Cameralamt Reuenbürg haben innerhalb vier Wochen bei der 
Finanzbammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
7) Die Bewerber um das erledigte, in der dritten Besoldungeklasse stehende 
Cameralamt Oberndorf haben innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des 
Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
8) Bei der Holzoerwaltung zu Bissingen an der Enz ist die mit 450 fl. Gehalt 
nebst freier Wohnung verbundene Holzmessersstelle durch die Zuruhesehung des Holz-
	        
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