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Es werden daher die Polizeistellen des Koͤnigreichs darauf aufmerksam gemacht,
daß das Ausbieten solcher Promessen, welchen, um der Sache mehr Schein zu ver-
leihen, in neuerer Zeit auch der Name „Original-Partial-Cession“ beigelegt wird,
unter das längst bestehende, und am 9. Juni 1807 (Reg. Bl. S. 193, 194) und
25. April 1321 (Reg. Bl. S. 201) erneuerte Verbot des Collektirens für auswaͤrtige
Lotterien faͤllt, und hienach zu bestrafen ist.
Stuttgart den 15. Mai 1857. Schlaver.
2. Der Regierung des Schwarzwaldkreises.
Milde Stiftung der Erben der Wittwe Bodamer.
Die Erben der kürzlich in Höfen, Oberamts Neuenbürg, verstorbenen Wirewe
des gewesenen Holzhändlers Philipp Friderich Bodamer haben bei der Vermögeng-
Vertheilung selbst freiwillig in Anregung gebracht, daß die Verewigte öfters die
Absicht ausgesprochen habe, zum Besten der Armen ihres Wohnorts Höfen und ihres.
Geburtsorts Aach, Oberamts Freudenstadt, ein Vermächtniß auszuseßen, daß sie aber
hieran nur durch ihren schnell erfolgten Tod verhindert worden sos.
Um nun den Willen der Verstorbenen zu ehren, haben dieselb der Gemeinde
Höfen ein Capital von achthundert Gulden, und der zu Aach ein solches von zwei-
hundert Gulden mit der Bestimmung übergeben, daß die Zinse aus den Capitalien,
nach Abzug der Verwaltungökosten, ausschließlich zum Besten der Armen verwender
werden sollen. k
Diese Stiftung wird, unter ehrendem Anerbenntniß sowohl der Absicht der Ver-
ewigten, als der Bercitwilligkeit der Erben zum Vollzug derselben, hiemit zur öffenr-
lichen Kenntniß gebracht.
Reutlingen den 12. Mai 1837. Rummel.
C) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung der Rechnungs-Ergebnisse von der Pensions-Ansialt für die Hinterbliebenen der Civil=
Scaatsdiener auf das Jahr 1835—36.
In Gemäßheit des Gesetzes über die Verhältnisse der Civil-Staatsdiener vom
28. Juni 1821, P. 41—43, wird das Ergebniß der Rechnung über die Penstons-=