Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die befähigten Bewerber um die Stelle des Hauptlehrers an der in Reut- 
lingen neu errichteten Ober-Realklasse haben sich innerhalb drei Wochen mit den 
erforderlichen Zeugnissen und weiteren Belegen bei dem K. Studienrathe zu melden. 
Der Ober-Reallehrer hat 10—16jährigen Schülern in wöchentlichen 22 Stunden 
Unterricht in Mathematik, Naturlehre und Mechanik, Chemie, Naturgeschichte und 
Technologie, Geographie und Geschichte zu ertheilen. Sein jährlicher Gehalt besteht 
in 1000 fl. Geld. Einen Antheil am Elaßgelde oder einen Anspruch auf eine Amts- 
wohnung hat er nicht. 
2) Mit dem 50. Juni d. J. wird die Stelle eines ärztlichen Gehülfen am Ca- 
tharinen-Hospital zu Stuttgart erledigt. Die Vewerber um dieselbe werden aufge- 
fordert, innerhalb drei Wochen bei dem Ministerium des Innern sich zu melden. 
Sie wird je auf ein Jahr einem inländischen Candidaten der Heilkunde zum Behuf 
seiner praktischen Ausbildung übertragen; wobei eine wenigstens bei der medizinischen 
Fabultät zu Tübingen mit Erfolg erstandene Prüfung vorausgeseht, und bei sonst 
gleicher Tüchtigkeit demjenigen der Vorzug ertheilt wird, der sich nicht bloß der in- 
nerlichen Medizin, sondern auch der Wundarzneikunde und der Geburtshülfe zum 
Mindesten theoretisch gewidmet hat. Mit der Stelle ist der Genuß freier Wohnung 
im Krankenhause und ein Gehalt von jährlichen 150 fl. verbunden; auch wird der 
Stadt= und Stiftungsrath dem Bedürftigen, der dieselbe ein Jahr lang zu vollkom- 
mener Zufriedenheit versehen hat, den Bezug des von dem Medizinalrath Dr. Plie- 
ninger zu dem Ende gestifteten Stipendiums in dem für den Ansang zu berech- 
nenden Betrage von 18 fl. noch besonders bewilligen; eben so können diejenigen, die 
auf dieser Stelle sich Anerkennung verschaffen, erwarten, daß ihre dießfallsige Dienst- 
leistung bei künftigen Anstellungsgesuchen nicht ohne Verücksichtigung bleiben werde. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Endingen, Dekanats Balingen, 
welche 774 Kirchengenossen zählt, und deren Einkommen nach geschehener Verwand= 
lung der ungeeigneten Theile desselben über Abzug des normalmäßigen Beitrags zum 
Besoldungs-Verbesserungsfonds 827 fl. nach Sportelpreisen beträgt, haben sich inner- 
halb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
	        
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