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5) dafür zu sorgen, daß der Einzug und die Einlieferung der Brandversicherungs-
Beiträge zu den vorbestimmten Terminen pünktlich erfolge.
Stuttgart den 9. Juni 1857.
Schlayer.
2. Des katholischen Kirchenraths.
Termin zur Prüfung für die Aufnahme in das katholische Schullehrer-Seminar in Gmünd.
Diejenigen katholischen Schulpräparanden, welche die Aufnahme in das Schul-
lehrer-Seminar nachgesucht haben, und nicht durch besondere Ausschreiben beschieden
worden sind, haben am Samstag den 1. Juli d. J. in Gmünd sich einzufinden, wo
die im F. 12 der organischen Statuten vom 15. Januar 1825 (Reg.Bl. v. J. 1825,
Nr. 3) angeordnete Aufnahmsprüfung in den ersten Tagen des Monats Juli vor-
genommen werden wird. Die neu eintretenden, wie die älteren Seminaristen werden
an die genaue Befolgung des §. 23 der besagten Statuten, die halbjährige Voraus-
bezahlung betreffend, erinnert.
Stuttgart den 6. Juni 1857. Soden.
C) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die Befähigung der für Buchhaltersstellen geprüften Cameral-Candidaten.
In Beziehung auf den §.5 der K. Verordnung vom 10. Februar d. J., betref-
fend die Dienstprüfungen im Departement der Finanzen (Reg. Bl. S. 92), wird hie-
mit den Behdrden und den Betheiligten zur Kenntniß gebracht, daß diejenigen
Candidaten, welche die nun aufgehobene Pröüfung für Cameralamts-Buchhaltersstellen
genügend erstanden haben, neben ihrer fortdauernden Fähigkbeit zu Bekleidung dieser
Stellen, auch für jene Dienste befähigt zu achten sind, deren Erlangung nach 7. 1
der gedachten höchsten Verordnung von vorgängiger Erstehung der nunmehrigen
niederen Dienstprüfung abhängt.
Stuttgart den 10. Juni 1837. Herdegen.