Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Es werden wieder besetzt werden: 
5) die katholische Pfarrei Oedheim, Oberamts und Dekanats Reckarsulm, 
welche im Pfarrorte und in einem Hofe 1515 Pfarrgenossen zählt, und von eigenem 
Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Vesoldungen und gestifteten Gebühren ein frrirtes 
Einkommen von 1100 fl. gewährt; 
6) die katholische Pfarrei Söflingen, Oberamts und Dekanats Ulm, welche 
1576 Pfarrgenossen im Orte hat, und von eigenen Gütern, Besoldungen und gestif- 
teten Gebühren — nach Abzug der Ausgabe für einen ständigen Vikar — ein fires 
jährliches Einkommen von 1045 fl. gewährt; 
7) die katholische Nikolaus-Caplanei in der Oberamtsstadt Riedlingen, 
mit einem firen Einkommen von 50 fl. aus Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldun- 
gen und gestifteten Gebühren, neben freier Wohnung. Da mit dieser Stelle derzeit 
vorsorglich auch Präzeptorats-Dienste verbunden werden, indem der Caplan bis 
auf Weiteres auch Unterricht in den Elementen der lateinischen und griechischen- 
Sprache und in den Realien in Gemeinschaft mit dem in Riedlingen bereits vor- 
handenen Präzeptor zu ertheilen hat, so kommt zu dem beständigen Caplanei- 
Einkommen dermalen auch noch der Bezug des Elassengelds von den Schülern 
im Betrage von 100 bis 120 fl. — Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen 
haben sich bei dem katholischen Kirchenrath binnen vier Wochen vorschriftmäßig zu 
melden. 
8) Die Bewerber um die seit anderthalb Jahren provisorisch versehene und 
nunmehr definitiv zu beseßende Stelle eines Reallehrers in Mehingen, Ober- 
amts Urach, haben sich innerhalb drei Wochen mit den erforderlichen Belegen bei 
dem K. Studienrathe zu melden. Der Reallehrer hat neben dem Unterricht in der sonn- 
tcglichen Handwerkerschule seine aus 11—1/jährigen Knaben bestehende Elasse (für 
welche noch eine eigene Vorbereitungs-Classe besteht) in Religion, deutscher und 
französischer Sprache, Arithmetik, Geometrie und Zeichnen, Geographie, Geschichte 
und Naturlehre zu unterrichten, und ist zu wöchentlichen 32—54 Stunden verpflichtet. 
Sein Gehalt besteht, mit Inbegriff von 100 fl. für die Amtswohnung, in jährlichen 
700 fl. Einen Antheil am Schulgelde hat er nicht.
	        
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