Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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9) Die Bewerber um die erledigte, in der zweiten Vesoldungsklasse mit Pferds- 
ration stehende Revierfoͤrstersielle zu Sulz haben binnen vier Wochen bei der 
Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmaͤßig sich zu melden. 
10) Die Bewerber um die erledigte, in der zweiten Besoldungoöklasse nebst 
Merdsration stehende Repvierforsterstelle zu Oberstenfeld, Forsiamts Reichenberg, 
haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Reckarkreises vorschriftmäßig 
sich zu melden. 
11) Die Bewerber um die erledigte Forstwartstelle in Ober-Ensingen, Forsiamts 
Kirchheim, mit welcher der Normalgehalt von 20 fl. verbunden ist, haben binnen 
vier Wochen bei der Finanzbammer des Donaukreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
12) Bei der Registratur des K. Steuer-Collegium ist etatmäßig ein Canzlei-Assisient 
anzustellen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Eingaben innerhalb drei 
Wochen bei dem Direktorium des gedachten Collegium einzureichen. 
15) Die Bewerber um die bei dem K. Ober-Tribunal in Erledigung gekommene 
Tagschreibersstelle, womit ein Gehalt von 500 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb 
drei Wochen, in eigenhändig geschriebenen Eingaben, vorschriftmäßig bei dem Pr- 
sidium des K. Ober-Tribunals zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Unter dem 15. d. M. ist die, durch die Beförderung des Copisten Schubrafe 
zum Geheimen-Canzlisten bei dem K. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
bei dem Steuer-Collegium erledigte Copistenstelle dem biöherigen Stabs-Fourier 
Zennegg von dem K. Genergl-Quartiermeister-Stab übertragen worden.
	        
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