Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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9)  Die  Bewerber  um  die  erledigte,  in  der  zweiten  Vesoldungsklasse  mit  Pferdsration
  stehende  Revierfoͤrstersielle  zu  Sulz  haben  binnen  vier  Wochen  bei  der
Finanzkammer  des  Schwarzwaldkreises  vorschriftmaͤßig  sich  zu  melden.

10)  Die  Bewerber  um  die  erledigte,  in  der  zweiten  Besoldungoöklasse  nebst
Merdsration  stehende  Repvierforsterstelle  zu  Oberstenfeld,  Forsiamts  Reichenberg,
haben  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Reckarkreises  vorschriftmäßig
sich  zu  melden.

11)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Forstwartstelle  in  Ober-Ensingen,  Forsiamts
Kirchheim,  mit  welcher  der  Normalgehalt  von  20  fl.  verbunden  ist,  haben  binnen
vier  Wochen  bei  der  Finanzbammer  des  Donaukreises  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

12)  Bei  der  Registratur  des  K.  Steuer-Collegium  ist  etatmäßig  ein  Canzlei-Assisient
anzustellen.  Die  Bewerber  um  diese  Stelle  haben  ihre  Eingaben  innerhalb  drei
Wochen  bei  dem  Direktorium  des  gedachten  Collegium  einzureichen.

15)  Die  Bewerber  um  die  bei  dem  K.  Ober-Tribunal  in  Erledigung  gekommene
Tagschreibersstelle,  womit  ein  Gehalt  von  500  fl.  verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb
drei  Wochen,  in  eigenhändig  geschriebenen  Eingaben,  vorschriftmäßig  bei  dem  Prsidium
  des  K.  Ober-Tribunals  zu  melden.

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Widerruflich  angestellte  Diener.

Unter  dem  15.  d.  M.  ist  die,  durch  die  Beförderung  des  Copisten  Schubrafe
zum  Geheimen-Canzlisten  bei  dem  K.  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten
bei  dem  Steuer-Collegium  erledigte  Copistenstelle  dem  biöherigen  Stabs-Fourier
Zennegg  von  dem  K.  Genergl-Quartiermeister-Stab  übertragen  worden.