Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

295 
Nro * 35 " 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Montag den 10. Juli 1837. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens, Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung der Ueberscchten über die Geschäfts-Thätigkeit 
der Justizbehörden des Königreichs in der Periode vom kt. Juli 1835 bis zum 30. Juni 1856. (Mit 
Beilagen A. bis I.) — Bekanntmachung, nachträgliche Bestimmungen zu der zwischen der Krone Württem- 
berg und dem Großherzogthum Baden wegen Bestrasung der Forstfrevel in den beiderseitigen Grenzwal= 
dungen abgeschlossenen Uebereinkunft betreffend. — Die Erlöschung eines Erfindungs-Patents betreffend. — 
Die Vertheilung der Prämien für die katholischen Schullehrer betreffend. — Verfügung, betreffend die Hand- 
habung der Vorschrift des §. 20 des organischen Statuts für die Landes-Universität vom 18. Januar 1829. 
Dienst-Erledigungen. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Berleihungen. 
Seine Königliche Majestät haben gnädigst geruht, dem auf dem Vorge- 
birge der guten Hoffnung ansäßigen Dr. der Medizin und Philosophie Carl von 
Ludwig aus Sulz am Reckar, bisherigen Ritter des K. Ordens der Württem- 
bergischen Krone, in Anerkennung der von demselben vielfach bethätigten aufrich- 
tigen Ergebenheit und treuen Anhänglichbeit an sein angeborenes Vaterland, das 
Commenthurkreuz dieses Ordens zu verleihen und denselben nebst seinen ehelichen 
Nachkommen in den Freiherrnstand des Königreichs zu erheben. 
Ferner haben Höchstdieselben nach höchstem Dekrete vom 2. d. M. an den 
Ordens-Bicekanzler den K. Consul zu Rom, Kolb, zum Ritter des Ordens der 
Wörttembergischen Krone gnädigst ernannt. «
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.