Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

7 58. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 29. Juli 1837. 
Inhalt. 
  
— 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Haupt- Instruktion zur Vollziehung der Geseze vom 27., 28. und 
29. Oktober 18536, in Betreff der Beeden und ähnlicher älteren Abgaben, der Ablösung der Frohnen, und 
der Entschädigung der berechtigten Gutsherrschaften für die Aufhebung der leibeigenschaftlichen Leistungen. 
(Mit einer Beilage.) 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. BVerfügungen der Departements. 
Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Haupt-Iusiruktion zur Vollziehung der Gesetze vom 27., 28. und 29. Oktober 1836, in Betreff der 
Beeden und ähnlicher älteren Abgaben, der Ablösung der Frohnen, und der Entschädigung der 
berechtigten Gutsherrschaften für die Aufhebung der leibeigenschaftlichen Leistungen. (Mit einer 
Beilage.) 
Durch die Verfügungen des Ministerium des Innern vom 30. Oktober und 
19. December 1356 (Reg.Bl. v. 1836, S. 580 ff. u. S. 662) ist für die specielle 
Verkündung der Gesetze vom 27., 28. und 29. Oktober 1856, in Betreff der Beeden 
und ähnlicher älteren Abgaben, der Ablösung der Frohnen, und der Entschädigung
	        
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