Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro. 5. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch den 1. Februar 1837. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wekanntmachung, betreffend die Aufhebung des Postamts Al- 
dingen. — Verbot der Druckschrist: „Europäische Geheimnisse eines Mediatisirten. Merternich 
und Europa, Wien und Oestreich.“ — Bekanntmachung, die Pertheilung der Synodal-Prämien für 
evangelische Schulmeister und Schulgehülfen betreffend. — Bekanntmachung der Schenkung des Marrers 
Kunkel. — Bekanntmachung, betreffend die Verbindlichkeit anfangender Wirthe zu Angabe ihrer Getränke= 
Vorrüthe. 
Dienst. Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 28. v. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem K. Erb-Kämmerer, Freiherrn Carl von Gült- 
lingen die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, den ihm von des Königs von 
Preußen Majestät verliehenen St. Johanniter-Orden anzunehmen und zu tragen.
	        
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