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Unter dem 29. v. M. ist die patronatische Nomination des Pfarrgehülfen
Moericke in Hedelfingen, Dekanats Cannstadt, zu der evangelischen Pfarrei Ober-
Fischach, Dekanats Gaildorf, deßgleichen
die patronatische Nomination des Pfarrgehülfen Leube zu Neuhausen ob Eck,
Dekanats Tuttlingen, zu der evangelischen Pfarrei Mittel-Fischach, Dekanats Gail-
dorf, bestätigt worden. «
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betressend die Portotare für Versendung von Druckschriften unter Kreuzband und von
Waarenmustern durch die Briefpost.
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verfügung vom 26. Juni d. J., betref-
fend die Portotare für Versendungen von Druckschristen unter Kreuzband und von
Waarenmustern (Reg. Bl. S. 232), wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die
in der erwähnten Verfügung bestimmte Portotare in Bezug auf das Württem-
bergische Porto nunmehr auch bei den Sendungen nach und aus denjenigen frem-
den Staaten in Kraft tritt, gegenüber von welchen bisher anderweite vertragsmäßige
Bestimmungen eine Ausnahme nothwendig machten, indem in Folge von Unter-
handlungen mit diesen Staaten die entgegengestandenen Hindernisse beseitigt worden sind.
Zugleich wird bekannt gemacht, daß für die bezeichneten Sendungen nach und
aus Württemberg hinsichtlich des ausländischen Porto's eine der in Würrtemberg
bestehenden gleichkommende Ermäßigung der Tare in den nachfolgenden fremden
Staaten (wiewohl in einigen derselben mit geringen Abweichungen) stattfindet, als:
a) in saͤmtlichen Staaten, deren Posten unter Fürstlich Thurn und Tarie'scher
Verwaltung stehen,
5) in dem Großherzogthume Baden,
D0 in dem Herzogthume Braunschweig,