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(Reg. Bl. S. 432) auf die Dauer von acht Jahren ertheilte Patent für ein von ihnen
verbessertes Wasserrad durch Verzichtleistung der Patent-Inhaber vom 21. Juli d. J.
erloschen ist, so wird solches nach Vorschrift des Art. 159 der revidirten zihe
Gewerbe-Ordnung hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. -
Stuttgart den 5. September 1837. Schlayer.
b) Verlaͤngerung des der Cotta'schen Buchhandlung zu Stuttgart ertbeilten Privilegiums gegen den
Nachdruck der Fr. v. Schiller'schen Werke.
Da durch höchste Entschließung vom 2. d. M. das der J. G. Cotta'schen Buch-
handlung zu Stuttgart unter dem 21. Januar 1835 verliehene Privilegium gegen
den Nachdruck der in ihrem Verlage erschienenen neuen vermehrten Ausgabe der
Fr. v. Schiller'schen Werke zu Gunsten der v. Schiller'schen Erben auf zwolf Jahre
verlängert, und für diesen vom 21. Januar 1355, an zu berechnenden Zeitraum auf
die während desselben erscheinenden weiteren vermehrten Ausgaben ersireckt worden
ist, so wird solches unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815,
Privilegien gegen den Büchernachdruck betreffend, zur Nachachtung hiedurch bekannt
gemacht.
Stuttgart den 7. September 1857. Schlaper.
2. Des Studienraths.
Bekanntmachung der in das Seminar zu Blaubeuren aufgenommenen Zdglinge.
Von den 63 Zöglingen, welche sich bei der dießjährigen Conkursprüfung für die
Aufnahme in das evangelische Seminar zu Blaubeuren eingefunden haben, sind nach-
stehende ausgenommen worden:
1) Auberlen, Sohn des Schullehrers in Felbach;
2) Cranz, Sohn des Pfarrero in Steinenberg;
5) Ege, Sohn des Ober-Justizraths in Eßlingen;
A4) Fraas, Sohn des Pfarrers in Lorch;
5) Gmelin, Sohn des Apothekers in Rottenburg;
6) Gottschick, Sohn des Collaborators in Markgröningen;