Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

Nro. A7. 
Regie rungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Dienstag den 19. September 1837. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wohnsih-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Bekannt- 
machung, betressend die Prüfung der Notariaks-Candidaten, welche im Neckarkreis ihren gesetzlichen Wohn- 
ort haben. — Aufnahme von ausübenden Aerzten und Wundärzten. — Bekanntmachung, die dießjährige 
Ausnahme in die katholischen niederen Convikke betreffend. — Verfügung, betreffend die Rückvergütung 
der preußischen Rheinzölle. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angestellter Diener. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 11. d. M. 
an den Ordens-Vicekanzler, dem Obersten v. Lüßow, Commandanten des dritten 
Reiter-Regiments, die nachgesuchte Erlaubniß gndigst ertheilt. das von des Königs 
der Franzosen Majestät ihm, statt des bisher getragenen Ritterkreuzes, verliehene 
Ofstzierskreuz des Ordend der Ehrenlegion anzunehmen und zu tragem
	        
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