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diese hiedurch wieder in Erledigung kommende Pfarrei dem Pfarrverweser
Gugel in Soͤflingen, Dekanats Ulm, gnaͤdigst uͤbertragen.
Ferner ist durch hoͤchste Entschließung vom 13. d. M. das Rektoramt an der
lateinischen und Reallehranstalt in Biberach dem seitherigen Verweser desselben,
Ober-Präzeptor Schweizer, und «
die mit einem Praͤzeptorat an dieser Anstalt verbundene Mariaͤ-Caplanei dem
Praͤzeptorats-Caplan Binder in Gmuͤnd gnaͤdigst übertragen; deßgleichen sind
die beiden provisorischen Reallehrer Wacker und Grieb zu Reutlingen definitiv
zu Reallehrern an der dortigen Anstalt ernannt,
die Reallehrerstelle zu Mezingen, Oberamts Urach, dem gegenwaͤrtigen Amts-
Verweser derselben, Carl Friedrich Peter, von Weilheim, Oberamts Kirchheim,
die erledigte Unteramtsarztsstelle zu Giengen, Oberamts Heidenheim, dem bis-
herigen fürstlich Hohenzollern -Hechingen'schen Leibarzte Dr. Meebold aus Heiden-
heim übertragen, und
der Gestütsverwalter Schöll zu Göüterstein seinem Ansuchen gemäß wegen Alters
und Kränklichkeit, unter Bezeugung der Zufriedenheit Seiner Königlichen Maje-
stät mit seinen vieljährigen treuen Diensten, in den Ruhestand gnädigst versest worden.
Vermöge höchsten Dekrets vom 14. d. M. wurde die erledigte Gerichts-Abtuars=
stelle in Biberach dem Referendär erster Classe Vogt, von Ehingen, gnädigst übertragen.
1II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
1. Des Justiz-Ministerium.
Wohnusitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Munding, seither zu Laupheim, Oberamts Wiblin-
gen, seinen Wohnsit nach Ehingen verlegt hat, so wird solches andurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 13. September 1837. Schwab.