Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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die von dem Prorcktor und Senate der Unibersität Freiburg erfolgte patronatische 
Ernennung des Pfarrers Emer in Mettenberg auf die katholische Pfarrei Neuburg, 
Oberamts und Dekanats Ehingen, die landesherrliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Clemm, biöher in Reutlingen, seinen Wohnsitznach 
Stuttgart verlegt hat; so wird solches andurch zur dffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 19. Oktober 1837. Schwab. 
B) Des Departements des Innern. 
1. Oes Ministerium des Innern. 
betreffend die Vollziehung der K. Deklaration über die staaterechtlichen 
Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels. 
Nachdem Seine Königliche Majestäát durch höchste Entschließung vom 
18. d. M. die von dem K. Regierungsrathe (a. D.), Freiherrn Maximilian v. Ow 
zu Wachendorf schon vor längerer Zeit vom Staate erkaufte Domäne Hochberg, 
Oberamts Spaichingen, zum adelichen Gute, jedoch ohne alle Ausflüsse der Hoheit, 
zu erheben geruht haben; so wird solches zur allgemeinen Kenntniß gebracht, mit dem 
Aufügen, daß hienach die K. Deklaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse des 
ritterschaftlichen Adels, jedoch mit Ausschluß dessen, was dieselbe über Patrimonial- 
Gerichtsbarkeit, Ortspolizei und Forstgerichtsbarkeit, oder die Surrogate der beiden 
ersteren Rechte bestimmt, auf gedachten Freiherrn v. Ow auch hinsichtlich dieses 
Rittergutes Anwendung finde. n 
Stuttgart den 20. Oktober 1837. Schlaper. 
Weitere Bekanntmachung,
	        
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