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2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreiscs er-
ledigte Revisorsstelle, mit welcher die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben
binnen vier Wochen bei der gedachten Finanzbammer vorschriftmäßig sich zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Revierförsterstelle zu Hofstäte, Forstamts
Altensteig, mit welcher die Besoldung erster Elasse von 750 fl. nebst Pferdsration
verbunden ist, haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwald-=
kreises vorschriftmäßig sich zu melden.
) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines zweiten Helfers an der Srifts-
kirche in Stuttgart haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Con-
sistorium zu melden. Das fire Einkommen dieser Stelle (ohne Stolgebühren) be-
lauft sich auf 385 fl., und besteht in 825 fl. Geld und 15 Scheffeln Dinkel.
5) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle an der Hospitalbkirche in Stutt-
Fart, deren fires Einkommen sich auf 838 fl. (790 fl. Geld und 12 Scheffel Dinkel),
ohne Einrechnung der Stolgebühren, beläuft, haben sich innerhalb drei Wochen bei
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Sollte noch ein zweiter
Helfer an der Hospitalkirche angestellt werden, so haben sich beide Helfer in die
Stolgebühren zu theilen.
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Stammheim, Dekanats Lud-
wigsburg, werden hiemit aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem evange-
lischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die Pfarrei enthält 657 Seelen,
und das Einkommen, von dem die Zehent-Rußungen zur Verwandlung gebracht wor-
den sind, ist über Abzug des gesehlichen Beitrags zum Geistlichen-Besoldungs-Ver-
desserungs-Fonds nach Sportelpreisen zu 819 fl. berechnet.
Am t9. d. M. ix die vierte Lieferung des Supplementbandes zum Regierungsblatte (Begen 149—24)
ausgegeben worden.