Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Cons- 
storium vorschriftmäáßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrstelle in Schwenningen, Dekanats 
Tuttlingen, desgleichen die Bewerber um die ebendaselbst neuerrichtete Helferstelle 
baben sich innerhalb vier Wochen bel dem evangelischen Consistorium zu melden. 
Die Gemeinde zählt 3733 Kirchengenossen. Der Pfarrer hat, als solcher, die eigentlichen 
Parochialgeschäfte nebst der Führung des Familienregisters, deßgleichen an Fest= und 
Communiontagen, wo auch der Helfer Nachmittags predigt, die Morgenpredigt. In die 
Schülaufsicht, in den Religions-Unterricht der Schuljugend und der Confirmanden 2c. 
theilen sich beide Geistliche nach Geschlechtern; sie wechseln an den gewöhnlichen 
Sonntagen in Absicht auf Predigt und Gatechese mit einander ab, und demjenigen, 
welcher die Catechese zu halten hat, liegen die Casnalien und übrigen Gottesdienste, 
so wie die Führung der Kirchenbücher in der angetretenen Woche ob. 
Mit beiden Stellen sind, außer den ihnen vorbehaltenen Göterstücken, für die 
nächsten neun Jahre noch weitere, zur Verwandlung bestimmte, verbunden, welche 
das Cameralamt, unter Mitwirkung der betheiligten Geistlichen, von drei zu drei Jahren 
zu verpachten hat. Die dermalige Pachtrente derselben beträgt 1091 fl. Von dieser 
Summe sind dem zu 1500 fl. in den Preisen des Sportelgesetes berechneten Ein- 
bommen der Pfarrstelle 851 fl., dem zu 904 fl. berechneten Einkommen des Diakonats 
aber 240 fl. zugeschieden, und in demselben Zahlenverhältnisse werden künftig die 
Antheile an dem etwa sich ändernden Gesamtertrage, so wie bei dereinstiger Abtre- 
tung der Güter die Antheile an dem Aequivalente bestimmt werden. Auf die Saat- 
und Beslellungskosten sämtlicher Pfarrgüter aber sind 972 fl. aus dem Interkalar- 
Einkommen verwendet worden, welche von den neuen, in den Genuß eintretenden 
Geistlichen nach Verhältniß ihrer Antheile zu ersehen sind. 
Es werden wieder beseht werden: 
3) die Caplaneistelle zu Bodunegg, Oberamts und Dekanats Ravensburg, mit 
welcher die gewöhnlichen Obliegenheiten eines Caplans verbunden sind, und welche 
ein jährliches beständiges Einkommen von 512 fl. gewährt; 
4) die Maria-Caplanei bei Deggingen, Oberamts Geislingen und Dekanats 
Epbach, womit die gewöhnlichen Obliegenheiten eines Caplans und ein firirtes Ein-
	        
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