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den Vorstand der land= und forstwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim, Hofrath
Volz, nach seinem Ansuchen, wegen anhaltender Kränklichkeit und dadurch entstandener
Dienstunsähigkeit, unter Vorbehalt seiner Wiederberufung in den öfsentlichen
Dienst bei hergestellter Gesundheit, in den Ruhestand zu versehen geruht.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Der Departements der Justiz, des Innern, und der
Finanzen.
Der Ministerien der Justiz, des Innern, und der Finanzen.
Bekanntmachung, betreffend die Fesisetzung der Kost= und Heizungspreise für die Gesangenen bei den
Bezirksstellen.
Nachdein seit der lehten Bekanntmachung über die Regulirung der Kost= und
Heizungspreise für die Gefangenen bei den Vezirksstellen vom 16. December 1836
(Reg. Bl. S. 675) die Frucht= und die übrigen Vibtualien-, so wie die Holzpreise
gestiegen sind, so will man vom 1. November 1857 an den Kostpreis auf tägliche
dreizehn Kreuzer, das Heizungsgeld für die Bezirksgefängnisse auf jeden Ofen
und Tag aber in folgender Weise festgesetzt haben:
I. Reckar-Kreis.
Bei den Bezirbsstellen zu
Stuttgart auif . —:-fünfzchnKreuzer,
Brackenheim, annstadt. Enlingen, Heiloronn, Lutwigsburg,
Marbach, Weinsberg auf —: vierzehn Kreuzer,
Besigheim, Böblingen" Leonberg, Maulbronn, Neckarsulm,
Vaihingen, Waiblingen aiuif. —: dreizehn Kreuzer,
Vacknang auf.. ztdblf Kreuzer.
II. Schwarzwald-Kreis.
Calw, Herrenberg, Reutlingen, Rottenburg, Tübingen,
Urach auf —: dreizehn Kreuzer,
VBalingen, Freudenstadt, Horb, re Nrtingen,
Sulz aif . ..—J«zwdlfKreuzer,