Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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den  Vorstand  der  land=  und  forstwirthschaftlichen  Anstalt  in  Hohenheim,  Hofrath
Volz,  nach  seinem  Ansuchen,  wegen  anhaltender  Kränklichkeit  und  dadurch  entstandener
  Dienstunsähigkeit,  unter  Vorbehalt  seiner  Wiederberufung  in  den  öfsentlichen
Dienst  bei  hergestellter  Gesundheit,  in  den  Ruhestand  zu  versehen  geruht.

II.  Verfügungen  der  Departemente.

A)  Der  Departements  der  Justiz,  des  Innern,  und  der
Finanzen.

Der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern,  und  der  Finanzen.
Bekanntmachung,  betreffend  die  Fesisetzung  der  Kost=  und  Heizungspreise  für  die  Gesangenen  bei  den
Bezirksstellen.

Nachdein  seit  der  lehten  Bekanntmachung  über  die  Regulirung  der  Kost=  und
Heizungspreise  für  die  Gefangenen  bei  den  Vezirksstellen  vom  16.  December  1836
(Reg.  Bl.  S.  675)  die  Frucht=  und  die  übrigen  Vibtualien-,  so  wie  die  Holzpreise
gestiegen  sind,  so  will  man  vom  1.  November  1857  an  den  Kostpreis  auf  tägliche
dreizehn  Kreuzer,  das  Heizungsgeld  für  die  Bezirksgefängnisse  auf  jeden  Ofen
und  Tag  aber  in  folgender  Weise  festgesetzt  haben:

I.  Reckar-Kreis.
Bei  den  Bezirbsstellen  zu
Stuttgart  auif  .  —:-fünfzchnKreuzer,
Brackenheim,  annstadt.  Enlingen,  Heiloronn,  Lutwigsburg,
  Marbach,  Weinsberg  auf  —:  vierzehn  Kreuzer,
Besigheim,  Böblingen"  Leonberg,  Maulbronn,  Neckarsulm,
  Vaihingen,  Waiblingen  aiuif.  —:  dreizehn  Kreuzer,
Vacknang  auf..  ztdblf  Kreuzer.
II.  Schwarzwald-Kreis.
Calw,  Herrenberg,  Reutlingen,  Rottenburg,  Tübingen,
  Urach  auf  —:  dreizehn  Kreuzer,
VBalingen,  Freudenstadt,  Horb,  re  Nrtingen,
  Sulz  aif  .  ..—J«zwdlfKreuzer,