568
den auf sein Ansuchen entlassenen Oberamtsgerichts-Aktuar Heigelin, von
Ravensburg, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat
Stuttgart zu seinem Wohnorte gewählt.
Unter dem 20. d. M. haben Seine Kenigliche Majestät den Hauptmann
zweiter Classe v. Leutze des fünften Infanterie-Regiments in das K. Ehren-Invaliden=
Corps aufgenommen.
1UU. Verfügungen der Departemente.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Geböhren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1838.
Es werden hiedurch die mit dem Einzuge der Abonnements-Gebühren für das
Regierungs-Blatt in den Oberamtsbezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Post-
Aemter aufgefordert, diese Gebühren im Betrage von drei Gulden für den ganzen
Jahrgang 1858, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-
Erbenntnisse verlangt wird, im Vetrage von vier Gulden, im Laufe des Monats
December an die Justiz-Ministerialkasse einzusenden. Sosern jedoch bei einzelnen
Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich verzögern sollte, wird wenigsiens erwarret,
daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1838 der Justiz-Ministerialkasse von der für
die Oberamtsbezirke erforderlichen Anzahl von Exemplaren (mit Ausnahme der Frei-
Eremplare der K. Amtsstellen) Nachricht ertheilen werden.
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne=
ments-Gebühren zu entrichten, und es steht ihnen, so wie allen Privat-Abonnenten
frei, für den ganzen Jahrgang 1358, oder nur für das erste Semester desselben zu
pränumeriren.
Stattgart den 20. November 1837. Schwab.
:8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
#) Verfügung, betreffend die Versicherung der Werihe Derjenigen in der Gebände,Brandversich g##- Ansialt,
welche bei der neuen Herstellung eines Gebäudes zu besonderen Beiträgen privatrechtlich verpflichtet sind.
Durch die Minisserial-Verfügung vom 24. September 1829 (Reg. Bl. S. 421)
ist verordnet worden, daß bei der Aufnahme derjenigen Gebäude in die Brand-