Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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die erledigte katholische Pfarrei Weissenau, Dekanats Nabensburg dem HPfr 
Berweser Seibold in Baindt, desselben Dekanats, 1 
die neuerrichrete Stelle eines Reallehrers in Heidenheim dem bioherigen. Real- 
Lehratats-Verweser in Tübingen, Johann Philipp Großmeaomn# und - :!: 1 
Idie bei der Regierung des Jartkreises, erledigtv Rögistretorostelle * seitheelgen 
Canzlei-Assistenten Burger bei dem katholischen Kirchenrathe zu übertragen veraht= 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Belobung eines Oberamts-Thierarztes. 
Der Oberamts= Thierarzt Rapp zu Hall hat in mehreren Ortschaften seines 
Bezirks eine Anzahl von etwa 2000 randekranken Schaasen mittelst des in der 
Beilage zu der Ministerial-Verfügung vom 27. März 1834, die Vorst ichtsmaßregeln 
gegen die Schaafraude betreffend (Reg. Bl. S. 505 ff.), angegebenen Verfahrens. 
vollkommen geheilt. 
Da nun Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung dom 
15. d. M. diesem Diener in Gemäßheit des K. 11 der gedachten Ministerial-Verfügung 
eine außerordentliche Belohnung aus der Staatskasse zu bewilligen und zugleich zu 
befehlen geruht haben, daß er wegen seiner ruͤhmlichen Thaͤtigkeit oͤffentlich belobt 
werden soll, so wird dieses hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 16. November 1857. Schlaper. 
5) Berfugung- belreff ud die Festsetzung der Kost- und Hrizungspreise far die auf dem u 
« befindlichen Gefangenen. * 
In gRuͤckscht auf die gestiegenen Preise der Ftuͤchte und übrigen Wiktualien 
wird das Kostgeld der auf dem Transporte befindlichen Gefangenen hiemit auf 
tägliche fünfzehn Kreuzer in der Art erhöhr, daß hievon für das Frühstück und för 
das Mittagessen je vier und ein halber Kreuzer, und fuͤr bas Nachtesen sechs 
Kreuzer angerechnet werden duͤrsen. 1
	        
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