Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

579 
Nro. 61. 
Regie rungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Samstag den 2. December 1837. 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend die unter den süddeutschen Staaten des Jollvereins 
getroffene Vereinbarung in Münzlachen. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem Wir der am 25. August d. J. zu München durch besonders hiezu 
Vevollmächtigte abgeschlossenen Münz-Convention, so wie der unter demselben Datum 
unterzeichneten besondern Uebereinkunft, die Scheidemünze betreffend, Unsere Geneh- 
migung ertheilt haben, auch die hierüber ausgefertigten Ratifikationen gegenseitig
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.