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Sodann haben Höchstdieselben unter dem 27. v. M. den Ober-Lieutenant
und Schüßen-Offizier des ersten Infanterie-Regiments von der Lanken zum
Hauptmann zweiter Elasse im fünften Infanterie-Regimente befördert,
den Unter-Lieutenant Huber des ersten Infanterie-Regiments zum Schüten-
Offzier in demselben ernannt, und
den aggregirten Unter-Lieutenant v. Kechler I. des siebenten Infanterie-Regiments
bei diesem eingetheilt.
Unter dem 20. v. M. ist der Kasernen-Verwalter Meßger in Ludwigsburg
auf sein Ansuchen pensionirt, und auf die hiedurch erledigte Kasernen-Verwaltung
Ludwigoburg der Kasernen-Verwalter Freibler in Ulm unter dem 27. v. M.
verseht worden.
Durch höchste Entschließung vom 29. v. M. haben Seine Königliche
Majestät die erledigte Stelle eines zweiten Helfers an der Stiftskirche in Stutt-
gart dem Helfer in Baknang, Dettinger, und
ddieie erledigte Helfersstelle an der Hospitalkirche daselbst dem Helfer in Balingen,
Mehl,
die erledigte Stelle eines zweiten evangelischen Stadtpfarrers in Heilbronn dem
dritten Stadtpfarrer daselbst, Luithlen, zu übertragen, und
vermoge höchster Entschließung vom 50. v. M. den pensionirten Gräflich Königsegg-
Aulendorf'schen Bezirks-Amtmann Prielmaier, von Aulendorf, in die Zahl der
Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Altdorf, Obrramts Ravens-
burg, zu seinem Wohnsiße gewählt.
Die patronatische Ernennung des Pfarrverwesers Mutschler in Hepfisau,
Dekanats Kirchheim, zu der evangelischen Pfarrei Rechenberg, Dekanats Erailsheim,
ist den 21. November bestätigt, auch
durch höchste Entschließung vom 29. v. M. der von dem Domkapitel in Rotten-
burg erfolgten Ernennung des Caplanei-Verwesers Spohn auf die mit einem Lehr-
amte an der lateinischen Schule in Rottenburg verbundene Domkaplanei die landes-
herrliche Bestätigung ertheilt worden.