Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

609 
Nro. 66. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 15. December 1837. 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den von ausländischen Handwerksgehülfen 
Vehufs des Wanderns im Königreiche nachzuweisenden Vaarschaftsbesstz. — Das biöherige Ergebniß der 
Rechnungen der israelitischen Central-Kirchenkasse pro 1831—56 betreffend. — Verfügung, betreffend die 
Verhütung des unwillkürlichen Losgehens der Jagdgewehre. 
Dienst-Erledigung. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben, durch höchstes Dekret vom 11. d. M. 
an den Ordens-Vicekanzler, dem Hauptmanne erster Elasse v. Milz bei der Artillerie 
die nachgesuchte Erlaubniß, das ihm von des Königs von Hannover Majestt verlie- 
hene Ritterkreuz des Guelphen-Ordens anzunehmen und zu tragen, gnädigst 
ertheilt.
	        
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