Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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die nöthigen Unterstüßzungen für die in Folge des Art. 62 des mehrerwähnten Geseßes 
wegen nicht erstandener Prüfung von ihren Stellen entfernten alten Rabbinen und 
Vorsänger. 
Während der Etatsjahre 1828—31, bis zu Aufstellung der israelitischen Ober- 
Kirchenbehrde, wurde der damals gegründete ksraelitische Central-Kirchenfonds unter 
der Leitung des K. Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens 
von der Ministerialkasse verwaltet, und den 11. Mai 1832 mit der Summe von 
25,132 fl. 6 kr. der israelitischen Ober-Kirchenbehörde übergeben. Seit dieser Zeit 
sind die Jahresrechnungen Pro 1851—32, 1852—35, 1855—34, 1854—35 und 
1835—36 von der diesseitigen Verwaltung gestellt, und von der K. Ober-Rechnungs- 
Kammer geprüft und justificirt worden. 
In Gemäßheit höherer Anordnung wird nunmehr jährlich das Rechnungs- 
Ergebniß der israelitischen Central-Kirchenkasse auf diesem Wege bekannt gemacht 
werden, was nachstehend erstmals pro 1855—356 mit summarischer Einleitung über 
die Rechnungs-Ergebnisse von 1851—355 geschieht. 
Stuttgart den 16. November 1857. 
Steinhardt. 
Rechnungs-Ergebnisse der israelitischen Central-Kirchenkasse 
Pro 1851—5356. 
1851—32. 
Einnahmen. 
A. Restete . . ... 76 fl. 6 Tr. 
8. Vom Grundstock ..... ......—15,800si.—. 
C. Laufendes s 2 s " o s s i s I 8,682 fl. 11 kr. 
Summe — 24,558 fl. 7# kr. 
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