Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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oder zwanzig Groschen gleicher Art, je nach dem Verlangen des Darbieters, 
entweder die Gewichts= oder die Partienpreise zu bezahlen, welche in dem 
unter dem 8. I. M. von dem K. Münzamte ausgegebenen, mit Abbildungen 
versehenen Verzeichnisse der verrufenen Scheidemünzen (das sowohl dem 
Landes-Intelligenzblatte, als dem Schwäbischen Merkur beigelegt werden 
wird), enthalten sind. 
Uebrigens wird neben dieser Verfügung zugleich zur allgemeinen Kenntniß ge- 
bracht, daß Rollen von Sechsern oder Groschen, welche noch unversehrt Aufschrift 
und Siegel eines Staats-Cassenamtes tragen, gegen den vollen Rennwerth ebenfalls 
binnen der bis zum 15. künftigen Monats gegebenen Frist bei sämtlichen Cameral= 
ämtern umgewechselt werden können, welche die eingewechselten Rollen unverändert 
zur K. Staatshauptkasse einzusenden haben. 
Stuttgart den 18. December 1837. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
Es werden wieder beseht werden: 
1) die Pfarrstelle zu Durchhausen, Oberamts Tuttlingen und Dekanats 
Wurmlingen, welche im Pfarrdorfe 636 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen 
Gütern, Zehenten, Capital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein bestän- 
diges jährliches Einkommen von 855 fl. gewährt; 
2) die Pfarrstelle zu Ailringen, Oberamts Künzelsan und Dekanats 
Ammrichshausen, welche im Pfarrorte 720 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen 
Gätern, Zehenten, Capital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein bestän- 
diges jährliches Einkommen von 604 fl. hat; 
5) die Caplanei zu Ergenzingen, Oberamts und Debanats Rottenburg, 
mit einem beständigen Einkommen von 480 fl. 
Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen vor- 
schriftmäßig an den katholischen Kirchenrath zu wenden. 
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