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oder zwanzig Groschen gleicher Art, je nach dem Verlangen des Darbieters,
entweder die Gewichts= oder die Partienpreise zu bezahlen, welche in dem
unter dem 8. I. M. von dem K. Münzamte ausgegebenen, mit Abbildungen
versehenen Verzeichnisse der verrufenen Scheidemünzen (das sowohl dem
Landes-Intelligenzblatte, als dem Schwäbischen Merkur beigelegt werden
wird), enthalten sind.
Uebrigens wird neben dieser Verfügung zugleich zur allgemeinen Kenntniß ge-
bracht, daß Rollen von Sechsern oder Groschen, welche noch unversehrt Aufschrift
und Siegel eines Staats-Cassenamtes tragen, gegen den vollen Rennwerth ebenfalls
binnen der bis zum 15. künftigen Monats gegebenen Frist bei sämtlichen Cameral=
ämtern umgewechselt werden können, welche die eingewechselten Rollen unverändert
zur K. Staatshauptkasse einzusenden haben.
Stuttgart den 18. December 1837. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
Es werden wieder beseht werden:
1) die Pfarrstelle zu Durchhausen, Oberamts Tuttlingen und Dekanats
Wurmlingen, welche im Pfarrdorfe 636 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen
Gütern, Zehenten, Capital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein bestän-
diges jährliches Einkommen von 855 fl. gewährt;
2) die Pfarrstelle zu Ailringen, Oberamts Künzelsan und Dekanats
Ammrichshausen, welche im Pfarrorte 720 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen
Gätern, Zehenten, Capital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein bestän-
diges jährliches Einkommen von 604 fl. hat;
5) die Caplanei zu Ergenzingen, Oberamts und Debanats Rottenburg,
mit einem beständigen Einkommen von 480 fl.
Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen vor-
schriftmäßig an den katholischen Kirchenrath zu wenden.
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