Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Man versieht sich zu den genannten Behörden, daß sie dieser Vorschrift um so 
gewisser nachkommen werden, als sie sich außerdem Regreßklagen aussehen. 
In dem der Ministerial-Verfügur: vom 5. September 1825 unter Buchstabe C 
angehängten Formular der Vürgerrechtsverzichts-Urkunde eines Auswanderers ist in 
Fällen der vorbemerbten Art nach den Worten: 
„Jugleich verpflichtet er sich“ 
der Beilsah einzuschalten: 
„für sich und die vorerwähnteln) mit ihm wegziehenden) Personen),“ 
und daher in den Abdrücken des Formulars für diese Einschaltung der erforderliche 
Raum frei zu lassen. 
Sturtgart den 18. December 1887. Schlayer. 
1.) Bekanmmachung einer Abänderung in der Classifikation der Gemeinde Dôffingen, Oberamts Böblingen. 
Die Gemeinde Döffingen, Oberamts Böblingen, ist in Gemäßheit der Verfügung 
Lom 14. April 1329 aus der dritten in die zweite Classe der Gemeinden verseht 
worden, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 21. December 1857. Schlayer. 
*# Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes-Universität. 
Zu Anfange des gegenwärtigen Winterhalbjahres befanden sich auf der Univer- 
sität Tübingen Studirende: 
1) der evangelischen Theologie . 124 
2) der katholischen Theologi .. .. 71 
5) der mosaischen Theologge.. .. . . .... 3 
4) der Rechtswissenschat .. . 1102 
5) der Medizin und Chirurgee 140 
6) der Philosophfdhie 1335 
7) der Staatswissenschaffen 722 
Zusammen —:. 665. 
Stuttgart den 23. December 1837. Schlaper.
	        
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