Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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der  Meldung  im  Auslande  sich  befinden  sollte,  dem  Bezirksamte  des  gesetzlichen
Wohnorts  zu  uͤbergeben,  welches  sie  mit  seiner  Aeußerung  uͤber  das,  was  ihm  von
der  Aufführung  der  Bewerber  bebrant  ist,  dem  Ministerium  vorzulegen  hat.

g.  22
Die  fuͤr  zulassungsfaͤhig  erkannten  Candidaten  werden  durch  das  Regierungs.

Blatt  auf  den  bestimmten  Prüfungstermin  an  den  Siß  der  Landes-Universität  vorgeladen.

g.  23.

Die  bei  der  Prüfung  für  befähigt  erkannten  Candidaten  erhalten  von  dem  Vorstande
  der  Prüfungs-Commission  und  zwei  Eraminatoren  umerzeichncte,  von  dem
Departements-Chef  unter  Beidrückung  des  Ministerial-Sigills  beglaubigte  Zeugnisse,
welche  die  Elasse  der  von  dem  Einzelnen  bewiesenen  Befähigung  (#.  18)  angeben.

K.  24.

Zugleich  werden  dieselben  vom  Ministerium  zu  Regiminal-Referendär  en
zweiter  Classe  bestellt.

In  dieser  Eigenschaft  haben  sie,  Behufs  ihrer  praktischen  Ausbildung,  waͤhrend
eines  Jahrs,  und  zwar  der  Regel  nach  acht  Monate  bei  einem  Bezirksamte  und  vier
Monate  bei  einer  Collegialstelle  des  Departcments,  Probedienste  zu  leisten.

Bei  der  Zutheilung  zu  den  einzelnen  Bezirksaͤmtern  und  Collegialstellen  wird,
so  weit  es  thunlich  ist,  auf  die  Wünsche  der  Candidaten  Rücksicht  genommen  werden.
.  25.

Die  Referendäre  werden  bei  dem  Antritt  des  Dienst-Probejahrs  in  eidliche
Pflichten  genommen,  und  genießen  hinsichtlich  ihrer  Dienstleistungen  amtlichen  Glauben.

Bei  den  Bezirksaͤmtern  sollen  sie  durch  Behandlung  weniger  bedeutender  Faͤlle
aus  den  verschiedenen  Geschäftszweigen  unter  der  Anleitung,  Aufsicht  und  Veranr#
wortlichkeit  des  Beamten,  und  durch  Anwohnen  bei  den  wichtigeren  Verhandlungen
des  lehteren,  sich  mit  der  Gemeinde=  und  Bezirksverwaltung  praktisch  vertraut  machen.
Bei  den  Collegialstellen  aber  sind  sie  als  Sekretariats-,  Registratur=  und  Revisorats=Gehülfen
  zu  beschäftigen.