Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Die Vezirks-Polizeiaͤmter, welche in dem Falle sind, Kinder, die sich nach der 
Ministerial-Instruktion vom 15. August 1826 zur Aufnahme in jene Anstalt eignen, 
vorzuschlagen, werden daher aufgefordert, ihre dießfälligen Vorschläge, und zwar 
genau in der Form und mit den Nachweisungen und Belegen, welche die gedachte. 
Instruktion vorschreibt, spätestens bis 15. März d. J. an die K. Commission für die 
Erziehungshäuser einzusenden. 
Stuttgart den 8. Februar 1857. Schedler. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommenen Aktuariate bei den Oberamtg= 
Gerichten Marbach, Tübingen und Ulm haben sich innerhalb drei Wochen bei 
den Kreis-Gerichtshöfen, beziehungsweise in Ehlingen, Tübingen und Ulm zu melden 
2) Auf den erfolgten Tod des Revisors Kurs ist bei der Finanzkammer des Jarr= 
Kreises eine Canzlei-Assistenrenstelle mit dem Normalgehalt von 600 fl. zu besetzen. 
Die Bewerber um dieselbe haben binnen vier Wochen bei der gedachten Finanzkam 
m vorschriftmäßig sich zu melden. 
— 
Berichtig ung. 
In dem Regierungsblatt vom 28. Januar 1837, Nr. 4, ist sowohl in der Inhaltsanzeige S. 29, als in der 
Verfügung des Ministerium des Innern vom 45. Januar 1837, die Errichtung einer Pfarrei zu Herdmanns. 
weiler betreffend, S. 31, anstatt „Dekanats Vacknang“ zu lesen „Dekanats Waihlingen“. ,
	        
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