Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Abschuitt 1. 
  
  
fl. br 
» - Uebertrag 1095,727 
Abschnitt I.Dann wurden theils baar, theils mittelst Abzugs der gegen die Staat 
B. I. II. 4 Hauptkasse berechneten Capitalsteuer bezahlt 1/026,871 
und blieben auf den 30. Juni 1857 unberichtigt, welche von den Gläu- 
bigern nicht erhoben wurden, und sich baar in der Casse befanden. 68.8586 
L8 
Wenn von dem obigen ganzen Zinsenfonds àñ.. . 1093-4 7 
dieses Erforderniß abgezogen wird mit « -095,727» 
so ergibt sich ein Ueberschuß des Ersteren, welcher dem Arc. 5 5 bes Staats- 
schulden-Statuts vom 22. Februar 1857 gemäß dem Tilgungsefonds 
zufloß von —:: 2),422 fl. 15 kr. 
nämlich: 
1) Ueberschuß des Zinsenfonds abzuͤglich des Erfordernisses am An- 
fange des Jahrs 
der Zinsenfond fär das Jahr 1836—37 beträgt 
(022,969 fl. 43 kr. 
davon abgezogen 
das Erforderniß für das lausende Jahr mit 1/020,651 fl. 40 kr. 
bleiben 2318 
2) Zinsen- Ersparnisse im Laufe des Jahrs durch Capital-Ablösungen 
vor den Sinsverfall-Terminen und durch Abgang an wilieren Zinsen 
829 fl. 21 kr. 
davon gingen die nach den Zinsberfall Terminen zu bezahlen gewesenen 
Stückzinse ... 8,725si 11 kr. 
worüber bleiben . 104 10 
252 
Abschnitt Ul. 
Verwendung des Tilgungsfonds. 
Zur Schulden-Tilgung waren zu verwenden: 
*r*“• 1) aus dem vorigen Jahre: 
Abschnittl. die bei dem Jahres-Abschlusse von 1855—36 unter dem Cassenbestand 
A. 1. vorhanden gewesenen. 14,031 2 
2) von diesem Jahre: 
Die an die Restverwaltung der Staats-Hauptkasse aus der früheren 
Zeit von Vorschüssen zu fordern gewesenen und in diesem Jahre, 
  
  
 
	        
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