Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Die Bittschriften um die Aufnahme für den am 1. Mai d. J. beginnenden 
Lehrkursus müssen, mit den Berichten der betreffenden gemeinschaftlichen Oberämter 
und den übrigen vorgeschriebenen Beilagen versehen, längstens bis den 20. April 
bei der K. Commission für die Erziehungshäuser eingereicht werden. 
Stuetgart den 14. März 18588. 
Schedler. 
b) Bekanmmachung, betreffend die Aufnahme neuer 35glinge in die Erzichungs-Anstalt für Vaganten, 
Kinder in Weingarten. 
In der mit dem Waisenhause zu Weingarten verbundenen Erziehungs-Anstalr für 
Kinder von Vaganten sind in diesem Frühjahre die in Erledigung kommenden 
Stellen zu besetzen. Die Bezirks-Polizeiämter, welche in dem Falle sind, Kinder, 
die sich nach der Ministerial-Instruktion vom 16. August 1826 zur Aufnahme in 
jene Anstalt eignen, vorzuschlagen, werden daher aufgefordert, ihre dießfälligen Vor- 
schläge, und zwar genau in der Form und mit den Nachweisungen und Belegen, 
welche die gedachte Instruktion vorschreibt, spätestens bis zu Ende des Monats 
April an die Commission für die Erziehungshäuser einzusenden. 
Stuttgart den 28. März 1858. 
Schedler. 
C) Des Kriegs-Departements. 
Oes Kriegs-Ministerlum. 
Verleihung der goldenen Milita-Verdieust, Medaille. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 26. Marz 
dem Regiments-Tambour Herrmann des 6. Infanterie-Regiments, in Berückstch- 
tigung seiner dreißigjährigen vorwurfsfreien Dienstzeit und seines geordneten Benehmens 
während derselben, gegen Zurückgabe der silbernen Militär-Verdienst-Medaille, die 
goldene gnädigst bewilligt. 
Stuttgart den 27. März 1838. 
v. Dügel. 
 
	        
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