Rußland. (Juni 28.) 491
1et. in der Nähe von Khiwa an und erstreckt sich ununterbrochen bis zum
chan-Busen im Kaspisee, wo sich das Delta des ausgetrocknelen Flusses
kenngzichne, hier wurde vor 10 Jahren Krasnowodek gegründet. Die Turk-
menen versichern, daß es hinreichen würde, den Damm bei Kunga-lrgentsch,
von wo der Amu sich nach dem Aralsee wendet, zu durchstechen, um die
Aasser in das alte Belt zu leiten, eine Arbeit, welche sich mit 800 bis
1000 Arbeitern in Zeit von zwei Monaten vollbringen ließe. Nach den
im vorigen Jahre erfolgten Durchbrüchen, wo das Wasser sich mil Macht
in das alte Flußbett stürzte, ist man gegenwärtig zu der Ansicht gelangl,
daß es zur Erreichung des Zweckes hinreichend sein dürfte, im Bette des
Kunja-Darga eine Canalgrabung von 30 km durchzuführen. Eine bedeutende
Anzahl von Arbeitern, welche General ULazarew in seinem Corps mitgeführt,
befindet sich in voller Thätigkeit, den Damm zu beseitigen, welcher den Lauf
des Amn nach seinem alten Flußbette hemmt.
28. Juni. Ein Erlaß der Regierung warnt die ländliche
Bevölkerung vor den falschen Gerüchten von einer bevorstehenden
neuen Vertheilung des Grundbesitzes:
„Seit einiger Zeit cursiren unter der läudlichen Bevöllerung Ge-
rüchte über eine angel lich bevorstehende neue allgemeine Kandvertgeilung,
Auf Grund eines besonderen Befehls des Kaisers gebe ich (der Minisler des
Innern) bekannt, daß weder jetzt noch in Zukunft eine Vergrößerung der
bäuerlichen. Landantheile erfolgen wird noch erfolgen kann. Bei unseren
Gesetzen über das Eigenthumsrecht kann eine Ungerechtigkeit und Benach-
theiligung, wie es die Wegnahme von Land vom gesetlichen Besitzer und
Uebergabe an einen andern ist, nicht vorkommen. Die Bauern selbst sind
auf Grund der am 19. Februar 1861 allerhöchst bestätigten Verordnung im
hLeit des ihnen angewiesenen Landes. Kraft des Geseßzes genießen sie ihre
Antheile in Frieden, verfügen über dieselben und haben das Recht, neue
Landsiut von andern Besitzern durch freiwillige Uebereinkunft mit diesen
zu erwerben. Demgemäß lassen unsere Gesebe Jedem das Seine und gestatten
Niemanden Eingriffe in fremdes Eigenthum. Dadurch wird gleichzeitig mit
dem Bauern= und anderm Besitz auch die Ruhe des ganzen Reiches gewahrt.
Die falschen Gerüchte über eine neue Landvertheilung und über eine zu
Gunsten der Bauern vorzunehmende Vergroßerung der Antheile werden von
übelgesiunten Perfonen, welche nur den Zweck haben, das Volk zu erregen
die öffentliche Ruhe zu stören, in den Dörfern verbreitet. Bedauer-
lacherwesse werden diese Gerüchte nicht selten von einfachen Leuten auf Treu
und Glauben entgegengenommen und weiterverbreitet, ohne einen Belrug zu
argwöhnen und ohne zu ahnen, in welches Unglück sie dadurch sich und Au-
dere stürzen können. In Erfüllun l des Befehls des Kaisers warne ich die
ländliche Bevölkerung vor den schlimmen und arglistigen Einflüsterungen
und mache es der Dorf= und Polthfobrigkeit zii Pflicht, gespannt und un-
ablässig das Auftauch scen von übelgesinnten Verbreitern von falschen Gerüchten
zu verfolgen und sich zu bemühen, die Betrogenen auf jede Weise zur
nunft zu bringen und sie von der Weiterverbreitung der schädlichen Crich-
tungen abzuhalten.“
— Juni. In demselben Maß, in dem sich die russische Re-
gierung von Deutschland entfernt, nähert sie sich Frankreich.
Bemerkenswerth ist hiefür namentlich das Entgegenkommen, welches
der französische Botschafter in Petersburg, General Chanzy, eben jetzt findet,
indem man ihm alle Kriegswerkstätten des Reiches öffnet. Wie die Zeitungen