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K. 10r.
# Die Kosten der öffentlichen Bekanntmachung des im Bezirke vorräthigen Impf-
stoffs durch das Intelligenzblatt des Bezirks (H. 5) sind wie die Kosten anderer im
öffentlichen Interesse erfolgenden amtlichen Bekanntmachungen des Oberamts durch
jenes Blatt zu behandeln.
K. 11.
Der fortgesetzten Uebertragung des erneuerten Impfstoffs von den Weiter-
geimpften (. 3 u. 5) auf weitere Impflinge haben die Oberamtsärzte durch
Fährung eines Verzeichnisses über die dießfallsigen Impfungen alle Aufmerksamkeit
zu widmen üund hievon in ihren jährlichen Impfberichten ausdrücklich Erwähnung
zu thun. «
x g.12.
Die K. Oberaͤmter haben fuͤr die moͤglichste Veroͤffentlichung der gegenwaͤrtigen
Verfuͤgung in den ihnen untergebenen Gemeinden und fuͤr die Aufnahme der bei-
liegenden Velehrung in die Intelligenzblaͤtter ihrer Bezirke pflichtmaͤßige Sorge zu
tragen. Zu den oͤffentlich angestellten Aerzten aber wird sich versehen, daß sie diesem
sowohl im allgemeinen Interesse der Wissenschaft, als im besonderen Interesse der
Anstalt der Schutzpocken-Impfung sehr wichtigen Gegenstande die gebührende Beach-
tung widmen werden.
Stuttgart den 28. Juni 1838. Schlayer.
Beilage.
Belehrung, die ursprünglichen Kabpocken betreffend.
Die ächten Kuhpocken sind eine Ausschlags-Krankheit, welche Allem nach.
ursprünglich nur an dem Euter und besonders an den Zißen milchgebender
Kühe vorkommt, und daher mit der Milch-Secretion in einer näheren Beziehung
zu stehen scheint, und welche, wenn sie an anderen Stellen des Körpers oder auch
an anderen Stücken von Rinddvieh, als eigentlichen Melkkühen, vorkommt, sich sehr
wahrscheinlich in diesem Falle nicht von selbst entwickelt hat, sondern absichtlich oder
unabsichtlich auf dieselben übergetragen worden ist. Das Erscheinen derselben ist an
keine besondere Jahreszeit ausschließlich geknüpft, doch scheinen die häufigeren