Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Verwandlung der ungeeigneten-Eink theile ist gehörig eingeleitet, und hat sich 
der neu anzustellende Geiskliche deren Ergebnig gefallen zu lassen. Die Bewerber 
werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. 
Es werden wieder beseht werden: 
4) die Pfarrei Hundersingen, Oberamtö und Dekanats Riedlingen, welche 
in dem Pfarrdorfe und in dem Filialorte Beuren, wo sich auch eine Schule befin- 
det, 1114 Pfarrgenossen zählt, und aus eigenen Gütern, Zehenten, Besoldungen und 
gestisteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 1125 fl. gewährt; 
5) die Pfarrei Ebers bach, Oberamts und Dekanats Saulgau, welche im 
Pfarrorte und einigen Filialen 853 Pfarrgenossen mit zwei Schulen begreift, und 
von eigenen Gütern, Jgehenten, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein bestän- 
diges Einkommen von 782 fl. erträgt; 
6) die Pfarrei Egelfingen, Oberamts und Dekanats Riedlingen, mit 136 
Pfarrgenossen und mit einem beständigen Einkommen von 660 fl.; 
7) die Kaplanei zu Seitingen, Dekanats Wurmlingen, womit die ge- 
wöhnlichen Kaplanei -Verrichtungen verbunden sind, mit einem Einkommen 
mide 
Die Bewerber um diese vier Kirchenstellen haben s ich binnen vier Wochen bei 
dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmaͤßig zu melden. 
8) Die Bewerber um die Stelle eines Reallehrers in Lauffen, Oberamts 
Besigheim, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem Studienrathe vorschriftmäßig 
zu melden. Die Obliegenheiten dieses Lehrers sind, neben der Theilnahme an dem 
Unterricht in der sonntäglichen Handwerker-Schule, wöchentlich 28—50 Stunden 
in lateinischer und franzbsischer Sprache, in Arithmetik und Geometerie, Geschichte 
und Geographie, Naturlehre und Naturgeschichte (für die andern Fächer treten 
Hlfslehrer ein). Sein Gehalt besteht in 600 fl. theils Geld, theils Naturalien, neben 
dem Genusse einer Amtswohnung. Einen Antheil am Schulgelde hat er nicht. 
 
	        
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