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dem Hof-Marschall, Kammerherrn v. Seckendorff, den Stanislaus-Orden
zwoiter Elasse, und
dem Adjutanten Seiner Königlichen Majestät, Obersten v. Mancler,
den St. Annen-Orden zweiter Elasse in Brillanten.
Sodann haben Höchstdieselben laut höchsten Dekrets an den Ordens-Vice-
kanzler:
dem Grafen Aleris Orloff, General en Chef und General-Adjutanten Seiner
Majestät des Kaisers von Rußland, das Großkreuz des Ordens der Würt-
tembergischen Krone,
dem Kaiserl. Russischen wirklichen Staatorath, außerordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister am hiesigen Königl. Hofe, Baron v. Meyendorff, den
Frledrichs-Orden, und
dem Obersten v. Lewoff, Adjutanten Seiner Majesiät des Kaisers
von Rußland, das Commenthurkrenz des Ordens der Württembergischen Krone
zu verleihen geruht.
8) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben unter dem 50. v. M. die erledigee
Regiments-Quartiermeistersstelle bei dem ersten Reiter-Regimente dem Öffiziers=
Uniforms-Verwalter Mehger zu übertragen, und
vermöge höchster Entschließung vom 2. d. M. den Gestütts-Verwalter, Obersten
v. Mylius zu Marbach, auf das Gestürte Güterstein, und dagegen den Gestütts-
Verwalter Haas zu Güterstein auf das Hauptgestütte Marbach gnädigst zu ver-
sehen geruht.
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom
3. d. M. ist der Kameral-Verwalter Kümmerlen, von Ulm, unter Belassung
seines Gehalts und Rangs, übrigens vorbehälrlich des Erkenntnisses auf die gegen
ihn anhängige Untersuchung, als Registrator zu der Finanzkammer des Donankreises
verseht,
die erledigte Revierförsterstelle zu Adelberg, Forstamts Schorndorf, dem Revier=
förster Arnold, von Altburg, Forskamts Wildberg, gnädigst übertragen, und