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seyn. Mangelhafte oder nach dem Termine einlaufende Eingaben werden nicht
beruͤcksichtigt werden.
Stuttgart den 15. Januar 1838. Flatt.
Der Departements des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien des Innern und der Finanzen.
Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer Pröfung in den Fächern der Straßen-, Brücken-
und Flußzbau-, sowie der Hochbau-Kunde.
Im Laufe des nächsten Monats Februar werden in den beiden Hauptfächern der
Baukunde, nämlich dem Fache der Straßen-, Brücken= und Flußbau-Kunde,
und in dem der Hochbau-Kunde Dienst-Prüfungen vorgenommen werden. Es
werden daher diejenigen Candidaten der Baukunde, welche zu diesen Prüfungen
Behufs der Befähigung zur Anstellung im unmittelbaren Staatödienste, sowie der
Ermächtigung zur gesehmäßigen Revision der Bauplane der Amtscorporationen,
Gemeinden und Stiftungen zugelassen zu werden wünschen, hiemit aufgefordert,
sich unverweilt und jedenfalls vor dem 10. künftigen Monats an das K. Ministerium
des Innern zu wenden, und sich dabei insbesondere darüber zu erklären, ob sie sich
nur in einem der beiden Hauptfächer der Baukunde, und in welchem? oder ob in
beiderlei Fächern der Prüfung zu unterziehen gedenken. Auch haben die Candidaten
ihren Eingaben sowohl ein vollständiges Nationale mit Nachweisung ihres Bürger-
Rechtes, als auch Zeugnisse über ihre Bildungs-Laufbahn beizuschließen.
Das Lokal der Prüfung und der Tag ihres Anfangs wird den einzelnen
Bewerbern durch besondere Vorladungen bekannt gemacht werden.
Stuttgart den 19. Januar 1858. Schlaper. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
) Bei der K. Regierung des Schwarzwaldkreises ist eine etatsmäßige Sekrekärs-
Stelle, mit welcher ein Gehalt von 800 fl. verbunden ist, wieder zu besehen. Die