Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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b) Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justig-Referendäre betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1825 (Reg. Bl. S. 418) 
werden diejenigen Referendäre zweiter Classe, welche zu Erstehung der zweiten 
Dienstprüfung besähigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, hiemit 
aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise, und unter 
Angabe ihres Aufenthaltsorts, bis zum 15. Januar 1839 bei dem K. Justiz= 
Ministerium um so gewisser einzureichen, als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses 
Termins der Nachtheil des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semester- 
Prüfung für die Säumigen unsehlbar eintreten würde. 
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendaeren werden sodann von der Justiz- 
Prüfungs-Commission in Stuttgart die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen 
erforderlichen Alten ohne Verzug zugestellt werden. 
Stuttgart den 4. December 1838. 
Schw ab. 
8) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung cines Patents an den Büchsenmacher Schcefer auf eine neue Vorrichtung an den 
Prrkussiousschlössern der Büchsen. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 21. d. M. 
dem Büchsenmacher Sebastian Scheefer zu Tübingen auf die dargelegte, eine 
größere Sicherheit des Schusses mirtelst des dem Feuer zu gebenden Auswegs be- 
zweckende Vorrichtung an den Perkussionsschlössern der Büchsen, insbesondere der 
Standbüchsen, ein sechsjähriges Erfindungspatent gnädigst verliehen haben; so wird 
dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Ge- 
werbe-Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 27. November 1838. 
Schlaper.
	        
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