Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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haben; so verfuͤgen und verordnen Wir, daß deren Inhalt zur oͤffentlichen Kenntniß 
gebracht / werde. 
Stuttgart den 5. Maͤrz 1839. 
Wilheim. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Beroldingen. 
Auf Befehl des König“, 
der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
Allgemeine Mänz-Convention 
der zum Zoll= und Handelsvereine verbundenen Staaten. 
Nachdem die sämmtlichen zu dem Zoll= und Handelsvereine verbundenen Regier 
rungen, in Gemäßheit der in den Zoll-Vereinigungsverträgen getroffenen Verabredung 
auf die Einführung eines gleichen Münzsystems in ihren Landen hinzuwirken, über 
eingekommen sind, die vorbehaltenen besonderen Unterhandlungen hierüber eroͤffnen 
zu lassen, so haben zu diesem Zwecke zu Bevollmaͤchtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Adolph v. Pommer-Eschej; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst-Ihren Ministerialrath im Staats-Ministerium der Finanzen, Morbt 
Weigand, Ritter des Ordens der Königl. Württembergischen Krone un 
Ritter erster Elasse des Großherzogl. Hessischen Ludwigs-Ordens; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
ü0Allerhöchst-Ihren Geheimen Finanzrath Carl Frledrich Scheuchler, Ritter 
des Königl. Süchsischen Civilverdienst-Ordens, und 
Allerhöchst, Ihren Geheimen Finanzrath Adolph v. Weissen bach;
	        
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