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und gestifteten Geböhren ein beständiges Einkommen von 713 fl. gewaͤhrt, wozu
beiläufig noch jährlich 60 fl. an Schulgeldern kommen.
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen
Kirchenrath zu melden, und in Beziehung auf lehtgenannte Stelle sich auch über
die im Lehrfache erstandene Dienstprüfung auszuweisen.
11) Das zu besehende Rabbinat Freudenthal, Oberamts Besigheim, womit
das Amt eines Vorsängers verbunden ist, begreift 375 Jöraeliten in diesem Ort und
in dem Fillial"Zaberfelb und gewährt neben freier Wohnung und den zu 26 fl. ange-
schlagenen Stolgebühren eine bei der israelitischen Central-Kirchenkasse zu erhebende
Besoldung von 500 fl. Der Rabbine hat an jedem Sabbath und an den Hauptfesten
der jüdischen Kirche, Predigt und Eatechisation zu halten, der Jugend den Religions“
Unterricht mindestens in vier wochentlichen Stunden zu ertheilen, und die gewöhn"
lichen Obliegenheiten eines Vorsängers zu erfüllen. Ueberdieß ist der Rabbine bis
auf weitere Anordnung verpflichtet, gegen eine bestimmte Reisekosten-Entschädigung
die Strafanstalt in Markgröningen, Behufs der religidsen Berathung und Unter"
richtung der dasigen israelitischen Strafgefangenen, jährlich wenigstens viermal zu
besuchen und denselben bei schwerer Krankheit, auf besondere Aufforderung der Ver-
waltung dieser Strafanstalt, beizustehen. Die Bewerber um diese Stelle haben ch.
unter Angabe ihrer persönlichen und Familien-Verhältnisse, so wie ihrer Vildungs“
laufbahn binnen vier Wochen bei der israelitischen Ober-Kirchenbehörde zu melden-
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Widerruflich angestellte Diener.
Unter dem 26. v. M. ist die bei der Regierung des Neckatkreises erledigte
etatsmäßige Kanzlei-Assistentenstelle, dem Oberamts-Abtuar Stetter zu Besigheim
übertragen,
unter dem 3. d. M. der Salz-Inspektor Haas, bon Rot#enmünster, in gleicher
Eigenschaft nach Schwenningen verseßt, und
unter dem 9. d. M. der Cameralamts-Büchhalter Rellmann, von Waiblingen,
zum Kanzlei-Assistenten bei dem K. Steuer-Collegium ernannt :worden.