Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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b) Audiritt eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Mandri zu Waldsee auf die Ausbbung der Rechts- 
Praris verzichtet hat; so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. März 1839. Schwab. 
6 c.) Austritt eines Rechts-Censulenten. 
Da der Rechts-Consulent, vormalige Ober-Justiz-Prokurator Hofacker zu Tä#- 
bingen, auf die Ausübunz der Rechts-Praris verzichtet hat; so wird solches hiemit 
zur bffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 14. März 1839. Schwab. 
:8) Des Oepartements des Innern. 
1. Oes Ministerium des Innern. 
e) Bekanntmachung einer Veraͤnderung in der Classifikation der Gemeinden Schrezheim und West- 
hausen, Oberamts Ellwangen. 
Die Gemeinden Schrezheim und Westhausen, Oberamts Ellwangen, sind in Ge- 
mähheit der K. Verordnung vom 9. Februar 1829 aus der dritten in die zweite 
lasse versetzt worden; was hiemit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 26. Februar 1839. Schlaper. 
b)) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Titels. 
bei Durch hoͤchste Entschliefung vom 27. Februar ist dem zum Direbtions-Assistenten 
der land= und forstwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim bestellten vormaligen 
nikretär bei der landwirthschaftlichen Centralstelle in Carlsruhe, Zeller, die Erlaub- 
ß ertheilt worden, den ihm von Seiner Koͤniglichen Hoheit dem Großherzog von 
Sbaden ertheilten Titel eines Großherzoglichen Oekonomie-Rarhs auch im Vaterlande 
führen zu dürfen. 
Stuttgart den 28. Februar 1839. Schlayer.
	        
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