Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Vorschriften (vergl. die Ministerial-Verfuͤgungen vom 1. April 1835, Reg. Bl. S. 
149 ff., beziehungsweise vom 2. Oktober 1857, Reg. Bl. S. 466) eingerichtet seyn 
muͤssen, bis zum 1. Mai d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser ein- 
zureichen, als im Falle der Nichteinhaltuug dieses Termins der Nachtheil des Aus- 
schlusses von dieser Semester-Prüfung für die Säumigen unfehlbar eintreten würde. 
Stuttgart den 6. April 1839. 
Schwab. 
:B) Des Departements des'-Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Weiß zu Rutesheim. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 3. d. 
* dem Schultheißen Weiß in Rutesheim, in gnädigster Anerkennung der von ihm 
ei dem daselbst am 30. Juni 1857 Statt gehabten Brande mit, vieler Mühe und 
efahr, und mit Preisgebung seines inzwischen ein Raub der Flammen gewordenen 
igenthums, bewerkstelligten Rettung der oͤffentlichen Buͤcher, Akten und Dokumente 
er Gemeinde-Registratur, die silberne Verdienst-Medaille zu verleihen geruhr. 
Stuttgart den 5. April 1859. » 
Schlayer. 
2. Des Studienraths. 
Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten Jünglinge. 
*** Folge der am 20. und 21. d. M. vorgenommenen Vorprüsung für die aka- 
un ischen Studien sind von den dabei erschienenen 55 Universitäts-Candidaten wegen 
zureichender Kenntnisse 
von dem Studium der katholischen Theologie 2, 
von dem der Regiminal-Wissenschaften 5,
	        
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