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"B) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
a) Verfügung, betreffend Aenderungen in der Cameral-Bezitks-Eintheilung.
Seine Känigliche Majestät haben vermöge höchster Enrschlietung vom
in d. M. die Auflösung des Cameralamts Lustn au durch folgende Bezirks-Ver-
erung genehmigt:
1) von den Gefäll-Orten des bisherigen Cameralamts Lustnau werden die dem
Oberamts-Bezirk Tübingen angehörigen 18 Orte mit dem Cameralamt Tü-
bingen vereinigt, und der zum Oberamt Urach gehörige Ort Pliezhausen
dem Cameralamt Pfullingen zugetheilt.
Dagegen übergibt
2) das Cameralamt Tübingen die zum Oberamts-Bezirk Rottenburg gehörigen
5 Orte Bodelshausen, Mössingen, Oeschingen, Ofterdingen und Thalheim
an das Cameralamt Rotten burg, welches
5) dem Cameralamt Horb die in dem Oberamts-Bezirk Horb gelegenen 7 Orte
Bieringen, Bierlingen, Börstingen, Rohrdorf, Sulzau, Wachendorf und
Weitingen abzutreten hat.
In Absicht auf die Forstgefäll-Verwaltung wird die bisher dem Came-
zum ausnen zugetheilte Besorgung der allgemeinen Verwaltungs-Ausgaben des
de tam ts Bebenhaus en und der Erhebung der Forst= und Jagdgefälle von
(vieren Bebenhausen, Einsiedel und Walddorf ebenfalls mit dem
W*.- Tübingen vereinigt; wogegen dasselbe die Geld-Verrechnung von dem
7 ier Gönningen, Forstamts Urach, an das Cameralamt Pfullingen abzutreten
n Die Einthellung der Umgelds-Commissariate leidet nur insofern eine
* als das Commissariat Tuͤbingen, zu welchem der bisherige Cameralamts-
bergen Lustnan gehörte, nun den vergrößerten Cameralamts-Bezirk Tübingen zu be-
wach hat, und dem Commissariat Rottenburg die diesem Cameralamts-Bezirk zu-
senden Orte von sekbst zufallen. In Folge der vorgedachten Aenderungen, welche
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